Rechtsprechung
BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94 |
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Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Staatsanwaltschaft - Akteneinsicht - Ermittlungsverfahren - Rechtsweggarantie - Allgemeines Willkürverbot - Effektive Einwirkung - Haftentscheidung - Verteidiger - Faires Verfahren - Rechtsstaatlichkeit - Rechtliches Gehör - Mündliche Mitteilung - Haftbefehl - Gefährdung ...
Verfahrensgang
- OLG Braunschweig, 18.03.1994 - VAs 2/94
- OLG Braunschweig, 29.03.1994 - Ws 43/94
- BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
Papierfundstellen
- NJW 1994, 3219
- NStZ 1994, 551
- StV 1994, 465
Wird zitiert von ... (71) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Auszug aus BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
Sachverhaltserforschung und Wahrheitsfindung, zentrale Anliegen des Strafverfahrens (vgl. BVerfGE 57, 250 [275]), würden sonst unerträglichen Erschwernissen und Verdunkelungsmöglichkeiten ausgesetzt.Denn während durch die Ermittlungen als solche regelmäßig nicht unmittelbar in die Rechte des Beschuldigten eingegriffen wird, liegt in diesem Fall ein Eingriff in das Recht des Beschuldigten auf Freiheit der Person nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG vor, dessen freiheitssichernde Funktion auch im Verfahrensrecht Beachtung fordert (vgl. BVerfGE 57, 250 [275]) und das dem Informationsinteresse des Beschuldigten gegenüber den Erfordernissen des rechtsstaatlichen Auftrags zur Wahrheitsermittlung im Strafverfahren ein höheres Gewicht verleiht.
Aus dem Recht des Beschuldigten auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGE 57, 250 [275]) und seinem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt mithin ein Anspruch des inhaftierten Beschuldigten auf Einsicht seines Verteidigers in die Akten, wenn und soweit er die sich darin befindenden Informationen benötigt, um auf die gerichtliche Haftentscheidung effektiv einwirken zu können und eine mündliche Mitteilung der Tatsachen und Beweismittel, die das Gericht seiner Entscheidung zugrunde zu legen gedenkt, nicht ausreichend ist.
- BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
Auszug aus BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt das Recht auf Gehör, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (etwa BVerfGE 18, 399 [404]).1.2 Art. 103 Abs. 1 GG geht davon aus, daß die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen bleiben muß (BVerfGE 9, 89 [95 f]; 18, 399 [405]).
1.3 Ein Akteneinsichtsrecht gemäß § 147 StPO als Konkretisierung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfGE 18, 399 [405]; 62, 338 [343]) steht dem Verteidiger des Beschuldigten allerdings erst nach Abschluß der Ermittlungen in vollem Umfang zu.
- BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55
Gehör bei Haftbefehl
Auszug aus BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
Nur wo die Sicherung gefährdeter Interessen eine vorherige Anhörung verbietet, um den Beschuldigten nicht zu warnen kann ausnahmsweise davon abgesehen werden (vgl. BVerfGE 9, 89 [98]).1.2 Art. 103 Abs. 1 GG geht davon aus, daß die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen bleiben muß (BVerfGE 9, 89 [95 f]; 18, 399 [405]).
- BVerfG, 27.05.1993 - 2 BvR 744/93
Versagung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft und Effektivität des …
Auszug aus BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
Ist aus Gründen der Gefährdung der Ermittlungen aus der Sicht der Staatsanwaltschaft eine auch nur teilweise Einsicht in die Ermittlungsakte nicht möglich und verweigert sie diese deshalb gemäß § 147 Abs. 2 StPO , so kann das Gericht auf die Tatsachen und Beweismittel, die deshalb nicht zur Kenntnis des Beschuldigten gelangen, seine Entscheidung nicht stützen und muß gegebenenfalls den Haftbefehl aufheben (vgl. BVerfG, StV 1994, 1 ).Denn die von der herrschenden Rechtsprechung und Meinung geteilte Auffassung des Oberlandesgerichts, daß es sich bei der Entscheidung der Staatsanwaltschaft über die Akteneinsicht um keinen selbständig anfechtbaren Justizverwaltungsakt handele, ist mit den Anforderungen der Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 103 Abs. 1 GG nur zu vereinbaren, weil dem Beschuldigten mit den spezifischen Rechtsbehelfen im Haftverfahren ausreichende Möglichkeiten zur Verfügung stehen, mit Haftbeschwerde oder mündlicher Haftprüfung die Anordnung oder Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft mit der Begründung anzugreifen, der Haftbefehl sei unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zustande gekommen oder werde unter Mißachtung dieses Grundrechts aufrechterhalten (BVerfG, StV 1994, 1 ).
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
Da außerdem mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft dem Freiheitsanspruch des Beschuldigten gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse immer größeres Gewicht zukommt (vgl. BVerfGE 19, 342 [347)], wächst auch das Informationsinteresse des Beschuldigten, dem es ermöglicht werden muß, mit der Haftbeschwerde oder Haftprüfung eine Entscheidung über die Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft herbeizuführen. - BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77
Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter
Auszug aus BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
Dieses Zuwarten ist ihm indessen im Blick auf die Erfordernisse einer wirksamen funktionstüchtigen Strafrechtspflege (vgl. BVerfGE 46, 214 [222 f]) in aller Regel zuzumuten. - BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87
Tagebuch
Auszug aus BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
Mit Blick auf den rechtsstaatlichen Auftrag zur möglichst umfassenden Wahrheitsermittlung im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 80, 367 [378]) ist es nicht zu beanstanden, daß die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren einen Informationsvorsprung hat und das Informationsinteresse des Beschwerdeführers bis zum endgültigen Abschluß des Ermittlungsverfahrens zurücksteht (vgl. BVerfG, NStZ 1984, 228 ; 1985, 228 f). - BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80
Hess-Entscheidung
Auszug aus BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
Diese Vorschrift gewährleistet einen möglichst wirksamen gerichtlichen Schutz gegenüber Verletzungen der Rechtssphäre des einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 51, 176 [185]) Das bedeutet aber nicht stets sofortigen Rechtsschutz, sondern nur Rechtsschutz "innerhalb angemessener Zeit" (vgl. BVerfGE 55, 349 [369]). - BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78
Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen …
Auszug aus BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
Diese Vorschrift gewährleistet einen möglichst wirksamen gerichtlichen Schutz gegenüber Verletzungen der Rechtssphäre des einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 51, 176 [185]) Das bedeutet aber nicht stets sofortigen Rechtsschutz, sondern nur Rechtsschutz "innerhalb angemessener Zeit" (vgl. BVerfGE 55, 349 [369]). - BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 900/82
Akteneinsichtsrecht des Verteidigers in den Strafregisterauszug
Auszug aus BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
1.3 Ein Akteneinsichtsrecht gemäß § 147 StPO als Konkretisierung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfGE 18, 399 [405]; 62, 338 [343]) steht dem Verteidiger des Beschuldigten allerdings erst nach Abschluß der Ermittlungen in vollem Umfang zu. - BVerfG, 08.11.1983 - 2 BvR 1138/83
Effektivität des Rechtsschutzes im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
- BVerfG, 28.12.1984 - 2 BvR 1541/84
Ablehnung der Akteneinsicht durch Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren
- BGH, 20.10.2014 - 5 StR 176/14
Notwendige Verteidigerbestellung (Ermittlungsverfahren; verantwortliche …
Infolge der in erster Linie auf Gewährleistung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG zielenden Schutzrichtung des § 115 Abs. 1 StPO (vgl. BVerfG (Kammer), NStZ 1994, 551, 552;… LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 115 Rn. 1), die das Interesse an frühzeitiger Verteidigerbestellung (…vgl. auch KK/Graf, StPO, 7. Aufl., § 115 Rn. 1a) gleichsam als Reflex mit umfasst, vermag die Verletzung dieser Vorschrift den Zeitpunkt rechtlich zwingender Verteidigerbestellung aber nicht vorzuverlagern. - BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03
Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer …
Ein gegenüber dem Beschuldigten vorläufig bestehender Informationsvorsprung der Strafverfolgungsbehörden ist wegen ihres Auftrags, den Sachverhalt zu erforschen und die Wahrheit zu finden, grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ 1994, 551, 552). - BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör …
Namentlich für Haftfälle geht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts davon aus, dass eine gerichtliche Entscheidung nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden darf, die dem Beschuldigten durch Akteneinsicht der Verteidigung bekannt sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 1994 - 2 BvR 777/94 -, juris, Rn. 17).
- BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05
Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Entscheidung …
Namentlich für Haftfälle gehen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und in ähnlicher Weise auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte davon aus, dass eine gerichtliche Entscheidung nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden darf, die dem Beschuldigten durch Akteneinsicht der Verteidigung bekannt sind (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 1994 - 2 BvR 777/94 -, NJW 1994, S. 3219 ;… EGMR, NJW 2002, S. 2013 ). - BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der …
Ein vorläufig gegenüber dem Beschuldigten abgeschirmtes Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörden ist wegen des Auftrags des Strafverfahrens, den Sachverhalt zu erforschen und die Wahrheit zu finden, grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108; BVerfG NStZ 1994, 551).Eine differenzierende Bewertung kann sich wegen der Schwere und Bedeutung des Eingriffs in das Recht des Beschuldigten auf Freiheit der Person, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, vor allem dann ergeben, wenn ein Haftbefehl vollstreckt wird (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 108; BVerfG NStZ 1994, 551).
Eine solche Form der Mitteilung von Tatsachen und Beweismitteln reicht unter den gegebenen Umständen aus (vgl. zum (Teil)Akteneinsichtsrecht bei vollzogener Untersuchungshaft BVerfG NStZ 1994, 551, 552; BGH NStZ 1996, 146).
- BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02
Anspruch auf rechtliches Gehör (Verletzung durch sofortige Entscheidung trotz des …
Namentlich für Haftfälle gehen die Kammer-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und in ähnlicher Weise auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte davon aus, dass eine gerichtliche Entscheidung nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden darf, die dem Beschuldigten durch Akteneinsicht der Verteidigung bekannt sind (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 1994 - 2 BvR 777/94 -, NJW 1994, S. 3219 ;… EGMR, NJW 2002, S. 2013 ). - BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05
Anwälte: Sensibel mit der Verfassung umgehen
Namentlich für Haftfälle gehen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und in ähnlicher Weise auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte davon aus, dass eine gerichtliche Entscheidung nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden darf, die dem Beschuldigten durch Akteneinsicht der Verteidigung bekannt sind (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juli 1994 - 2 BvR 777/94 -, NJW 1994, S. 3219 ;… EGMR, NJW 2002, S. 2013 ). - BVerfG, 09.09.2013 - 2 BvR 533/13
Durchsuchungsbeschluss (mündliche Durchsuchungsanordnung; richterliche …
Namentlich für Haftfälle gehen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und in ähnlicher Weise auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte davon aus, dass eine gerichtliche Entscheidung nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden darf, die dem Beschuldigten durch Akteneinsicht der Verteidigung bekannt sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 1994 - 2 BvR 777/94 -, NJW 1994, S. 3219 ;… EGMR, NJW 2002, S. 2013 ). - BGH, 03.04.2019 - StB 5/19
BGH; Beschwerde (noch nicht vollstreckter Haftbefehl: Erfolg nicht bereits …
Verweigert die Staatsanwaltschaft, die nach § 147 Abs. 5 Satz 1 StPO im Ermittlungsverfahren für die Gewährung von Akteneinsicht ausschließlich zuständig ist, die Einsicht in die die Eingriffsmaßnahme tragenden Aktenteile, hat das Beschwerdegericht die Maßnahme daher aufzuheben (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. Juli 1994 - 2 BvR 777/94, NStZ 1994, 551; vom 27. Oktober 1997 - 2 BvR 1769/97, NStZ-RR 1998, 108 (Untersuchungshaft); vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05, NJW 2006, 1048 (Arrest)). - OLG München, 26.04.2012 - 2 Ws 312/12
Ermittlungsverfahren: Anspruch des Verteidigers auf Akteneinsicht bei nicht …
(...) Zwar hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 11.07.1994 entschieden, dass aus dem Recht des Beschuldigten auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren und seinem Anspruch auf rechtliches Gehör der Anspruch des inhaftierten Beschuldigten auf Einsicht seines Verteidigers in die Akte folgt, wenn und soweit er die darin befindlichen Informationen benötigt, um auf die gerichtliche Entscheidung effektiv einwirken zu können und eine mündliche Mitteilung der Tatsachen und Beweismittel, die das Gericht seiner Entscheidung zugrunde zu legen gedenkt, nicht ausreichend ist (BVerfG, NStZ 1994, 551).Erst im Rahmen der nach der richterlichen Vernehmung gebotenen Prüfung des Haftbefehls werde das Strafgericht unter Berücksichtigung der Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.07.1994 (NStZ 1994, 551) zu beurteilen haben, welche Rechtsfolgen sich an eine etwaige Verweigerung der Akteneinsicht knüpfen.
Denn es stützt sich ausschließlich auf die vorausgegangene grundsätzliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.07.1994 (NStZ 1994, 551) von dem sich die nachfolgende Entscheidung vom 27.10.1997 (NStZ-RR 1998, 108) jedoch für den Fall noch nicht vollzogener Haftbefehle ausdrücklich abgrenzt.
Die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 11.07.1994 (NStZ 1994, 551) festgelegten Grundsätze über ein zumindest teilweises Akteneinsichtsrecht gelten somit erst ab der Festnahme des Beschuldigten und der Eröffnung des Haftbefehls.
- OLG Karlsruhe, 09.11.1995 - 2 VAs 18/95
- OLG München, 27.08.2008 - 2 Ws 763/08
Ermittlungsverfahren: Akteneinsichtsrecht des Verteidigers bei nicht …
- BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97
Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Rechtmäßigkeit …
- EGMR, 13.02.2001 - 24479/94
Recht auf Akteneinsicht bei der Haftprüfung (wesentliche Verfahrensakten; …
- BVerfG, 15.01.2004 - 2 BvR 1895/03
Rechtliches Gehör; Akteneinsicht des Verteidigers im Ermittlungsverfahren …
- BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07
Gewährung rechtlichen Gehörs bei der gerichtlichen Überprüfung einer …
- BGH, 13.10.1999 - StB 8/99
Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug …
- BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
- AG Halle/Saale, 26.06.2012 - 395 Gs 300/12
Untersuchungshaft: Anspruch auf Akteneinsicht des Verteidigers vor Durchführung …
- OLG Frankfurt, 11.12.1995 - 3 VAs 21/95
Erteilung von Abschriften oder Ablichtungen aus den Akten der Staatsanwaltschaft …
- BVerfG, 18.02.2003 - 2 BvR 369/01
Zur Beschlagnahme der Kundenkartei eines Kreditinstituts bei externem …
- BGH, 21.07.2005 - 1 StR 78/05
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verzögerung in einzelnen …
- BVerfG, 27.10.1997 - 2 BvR 1769/97
Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren bei Erlaß eines …
- OLG Köln, 05.03.2012 - 2 Ws 189/12
Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren; Entscheidungszuständigkeit der …
- OLG Köln, 13.03.1998 - 2 Ws 115/98
Aufhebung eines Haftbefehls aufgrund einer Verletzung des Anspruchs auf …
- VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
- OLG Hamm, 13.02.2002 - 2 BL 7/02
Haftprüfung; verweigerte Akteneinsicht, Auswirkungen, wichtiger Grund
- OLG München, 22.01.2019 - 2 Ws 51/19
Akteneinsicht bei bestehendem Ergreifungshaftbefehl
- EGMR, 13.02.2001 - 23541/94
Recht auf Akteneinsicht bei der Haftprüfung (wesentliche Verfahrensakten; …
- BVerfG, 18.12.2019 - 2 BvR 2160/19
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Unzulässigkeit der …
- LG Mannheim, 30.03.2004 - 1 Qs 1/04
Ermittlungsverfahren: Molekulargenetische Untersuchung der Blutprobe einer nicht …
- OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02
Haftbeschwerde, Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr, auf Verschleierung …
- OLG Karlsruhe, 31.07.1996 - 2 Vas 1/96
- OLG Hamburg, 15.04.2003 - 2 Ws 114/03
Bei Erweiterung des Haftbefehls auf zusätzliche Taten vorgeschriebene Sonderform …
- BVerfG, 23.10.2001 - 2 BvR 1007/01
Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör - Anhörung - Akteneinsicht - …
- EGMR, 13.02.2001 - 25116/94
Recht auf Akteneinsicht bei der Haftprüfung (nicht nur auszugsweise Einsicht in …
- OLG Hamburg, 24.06.2003 - 2 Ws 164/03
Beteiligung von Schöffen an einem richterlichen Beschluss über die Haftfortdauer; …
- OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 BL 169/99
Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate
- AG Frankfurt/Oder, 24.03.2014 - 45 Gs 48/14
Akteneinsicht des Verteidigers: Wahrung des rechtlichen Gehörs bei …
- OLG Hamm, 15.08.2002 - 2 Ws 354/02
Ablehnung, Besorgnis der Befangenheit, Akteneinsicht, Gewährung rechtlichen …
- OLG Hamm, 30.01.2001 - 1 Ws 438/00
Haftbeschwerde; Akteneinsicht des Verteidigers im Haftbeschwerdeverfahren; …
- LG Frankfurt/Main, 06.03.2017 - 24 Qs 1/17
Untersuchungshaft - Wann besteht Fluchtgefahr oder Verdunklungsgefahr?
- OLG Naumburg, 21.01.2011 - 1 Ws 52/11
Beschwerde gegen einen Untersuchungshaftbefehl: Anforderungen an die Gewährung …
- OLG Hamm, 21.04.1998 - 2 BL 62/98
- AG Magdeburg, 02.02.2016 - 5 Gs 3398/15
Haftprüfung: Aufhebung eines Haftbefehls bei Nichtgewährung von Akteneinsicht
- VerfGH Saarland, 05.09.2007 - Lv 8/06
- OLG Hamm, 29.09.2005 - 2 Ws 233/05
Haftbeschwerde; Haftbefehl noch nicht vollstreckt; Akteneinsicht; nicht …
- OLG Hamm, 17.04.1997 - 2 Ws 109/97
Aufhebung von Haftbefehlen wegen weiterhin versagter Akteneinsicht und fehlender …
- OLG Hamm, 22.01.1998 - 2 Bl 2/98
Verkündung, erweiterter Haftbefehl, Gegenstand der Haftprüfung
- BGH, 28.09.1995 - StB 54/95
Akteneinsichtsrecht des Verteidigers - Inhaftierter Beschuldigter - Abschluß der …
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 508/01
Strafprozessrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate, Wichtiger …
- OLG Hamm, 29.12.1994 - 2 BL 507/94
BtM, LKA, Verkündung des Haftbefehls durch Kammer, neuer Haftbefehl, Grundlage …
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 515/01
Voraussetzungen für die Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; …
- OLG Hamm, 28.10.1999 - 2 Ws 306/99
Inhalt des Haftbefehls; Verdunkelungsgefahr
- OLG Brandenburg, 08.01.1997 - 2 Ws 329/96
- OLG Koblenz, 06.11.2006 - 1 Ws 675/06
Untersuchungshaft: Fortsetzungsfeststellungsinteresse für eine prozessual …
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 516/01
Voraussetzungen für die Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; …
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 514/01
Voraussetzungen für die Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; …
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 512/01
Voraussetzungen für die Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; …
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 509/01
Voraussetzungen für die Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; …
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 510/01
Voraussetzungen für die Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; …
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 513/01
Voraussetzungen für die Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; …
- OLG Düsseldorf, 30.10.2001 - 4 Ws 511/01
Voraussetzungen für die Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; …
- OLG Köln, 29.05.2001 - 2 Ws 215/01
- OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des unerlaubten …
- OLG Koblenz, 08.06.2000 - 2 VAs 9/00
Akteneinsicht, flüchtiger Beschuldigter
- KG, 17.03.1999 - 3 Ws 151/99
Strafprozeßrecht: Akteneinsicht des Verteidigers im Haftbeschwerdeverfahren
- AG Magdeburg, 19.12.2013 - 5 Gs 2020/13
Haftbefehl: Aufhebung mangels Akteneinsicht für den Verteidiger
- LG Aschaffenburg, 14.03.1997 - Qs 35/97
- LG Hagen, 25.10.2013 - 44 Qs 147/13
Vollständiges Akteneinsichtsrecht bei Untersuchungshaft
- OLG Jena, 03.09.2007 - 1 Ws 337/07
Haftbeschwerde